Montag, 16. Juni 2014

Eine Vergewaltigung, ein Aufschrei und ein "Ach so..."

Mit Messer in der Hand: So stellt sich die Rechtssprechung eine Vergewaltigung vor.
(Tizian: Tarquinius und Lucretia. Bild: Wikimedia, public domain)

Am 12. September 2012 wurde auf Twitter mal wieder gekotzt. Drei Jahre zuvor war eine 15-Jährige von einem 31-Jährigen vergewaltigt worden. Dass es zum von ihr ungewollten Geschlechtsverkehr gekommen war, daran bestand kein Zweifel. Trotzdem sprach nun das Landgericht Essen den Mann frei. Der Bericht in der Hertener Allgemeinen ("Freispruch im Vergewaltigungs-Prozess: "Mädchen hat sich nicht genug gewehrt"") löste verständlicherweise einen Aufschrei aus. Und auf Twitter wurde, wie in solchen Fällen üblich, manch virtuelles Erbrechen zelebriert: "Mir ist schlecht", "Das ist kein Urteil, das ist beschämend. Ich kotze."

Andere Medien griffen die Geschichte auf, gingen aber kaum über den Bericht der Hertener Allgemeinen hinaus. Dann folgte noch ein Artikel auf Spiegel Online ("Ein erschreckend korrektes Urteil"), der die Gerichtsentscheidung ein bisschen erklärte:


"Nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung war das Urteil nachvollziehbar begründet", sagt Tatjana Hörnle, Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Berliner Humboldt-Universität, und verweist auf Paragraf 177 des Strafgesetzbuches. Dort steht:
"Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."
Die ersten beiden Punkte konnten in diesem Fall ausgeschlossen werden. Und "schutzlos" war das Mädchen nach Ansicht der Richterin ebenfalls nicht. "Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen", zitiert die "Hertener Allgemeine" die Richterin.

Daraufhin wurde es wieder still bei Twitter. Und auch in den Medien folgte weiter nichts. SPON hatte ja alles erklärt. "Ach so...", sagten sich die Leute.

Verpasste Chance


Allerdings geht der SPON-Artikel noch weiter. Später im Text heißt es:


Strafrechtsexpertin Hörnle kann die Empörung nachvollziehen. Die Entscheidung des Landgerichts sei zwar unter den gegebenen Umständen richtig, "man muss sich allerdings fragen, ob das Gesetz, das dem Urteil zugrunde liegt, es auch ist". Der Fall habe gezeigt, dass der Gesetzestext an dieser Stelle unbefriedigend ist.

Dieser letzte Satz (leider ist es nicht der abschließende Satz des SPON-Artikels) ist sehr interessant und hätte eine Diskussion auslösen können. Denn Tatjana Hörnle ist sicherlich nicht die einzige Rechtsexpertin, die diese Ansicht vertritt.

Im September 2012 bin auch ich auf das Essener Gerichtsurteil aufmerksam geworden und hatte überlegt, hier im Watch-Salon darüber zu bloggen. Leider war die Pressestelle des Landgerichts damals überlastet (es haben wohl noch mehr Journalisten dort nachgefragt). Als ich schließlich einen Rückruf bekam, erklärte mir der Pressesprecher, dass das Gericht nicht leichten Herzens dieses Urteil gesprochen habe, es die Gesetze jedoch nicht anders habe auslegen können. Daher sei nun eine gesellschaftliche Diskussion nötig, um, falls gewünscht, eine entsprechende Nachbesserung der Rechtslage anzustoßen.

Zu dieser gesellschaftlichen Diskussion aber kam es leider nicht. Obwohl ich mir vorstellen kann, dass ich nicht die einzige war, der der Pressesprecher so etwas gesagt hatte. Wir, die Medien, hätte das Gerichtsurteil also durchaus als Aufhänger nehmen können, die Medien hätten diese Diskussion anstoßen können. Es hätte nach dem "Ach so..." noch weiter gehen können. Aber die Medien haben das verpasst. Der oben zitierte Absatz von SPON ist das Tiefgehendste, was ich zu dem Thema gefunden habe.


30.000 Unterschriften gegen Paragraph 177


Ach ja, die Medien. Da war zum Beispiel neulich die Tatort-Folge, in der eine Staatsanwältin vergewaltigt wird und dann nicht einmal Anklage erhebt. Eine Staatsanwältin! Ach Mensch, wenn nichtmal die vor Gericht eine Chance sieht, kann ich es ja gleich vergessen; dürfen sich die Zuschauerinnen dabei denken. Pinkstinks hat einen längeren Artikel geschrieben und ist drangeblieben, was aus dem Protestschreiben etlicher Gleichstellungsbeauftragter wurde. Spoiler: Verdammt wenig.

Während die Medien also weitgehend untätig blieben, haben sich immerhin einige Organisationen um das Thema Paragraph 177 gekümmert. Terre des Femmes hat vor gut einem Monat knapp 30.000 Unterschriften an das Justizministerium übergeben, die eine Reform des Paragraphen fordern. Auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) setzt sich für diese Reform ein; die Initiative für Gerechtigkeit bei Sexueller Gewalt veröffentlichte im Juli 2013 einen offenen Brief, den das Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation an den Bundesgerichtshof geschrieben hatte; und der Deutsche Juristinnenbund hat eine Stellungnahme zur nötigen Anpassung des Gesetzestextes verfasst.

Zahlen aus Deutschland zum Paragraphen 177. Grafik: Terre des Femmes

All diese Verbände haben auch noch einen gewichtigen Anlass: Der aktuelle Paragraph 177 steht im Widerspruch zur Konvention des Europarates über die "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt". Diese Konvention hat die Bundesregierung im Jahr 2011 unterzeichnet und eine "zügige Ratifikation" angekündigt, wie der bff schreibt. Was seither passiert ist? Jedenfalls keine Ratifikation. Im März dieses Jahres gab es noch die europäische Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen. Die aber keine Lösung zeigte, sondern nur wieder die Ausmaße des Problems.

Über den unseligen Paragraphen 177, der im September 2012 der 15-Jährigen zumindest rechtliche Rückendeckung hätte geben können, schweigen sich die Medien weiterhin aus. Aber sonntags zeigt die ARD jetzt wieder alte Tatort-Folgen.

***
Mehr zum Thema sexuelle Gewalt im Watch-Salon:
Massenvergewaltigungen, eine Konferenz - und nun?

4 Kommentare

  1. Auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. veröffentlichte zu diesem Thema jüngst eine Stellungnahme zur grundsätzlichen Notwendigkeit einer Anpassung des Sexualstrafrechts (insbesondere § 177 StGB) an die Vorgaben der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von 2011.

    AntwortenLöschen
  2. Danke für den Hinweis! Ich habe daraufhin die Stellungnahme des Juristinnenbundes ebenfalls im Text erwähnt und verlinkt. Entschuldigung, dass ich's zuvor übersehen hatte - hätte mir eigentlich denken können, dass der Juristinnenbund dazu nicht schweigt. :-)

    AntwortenLöschen
  3. Wir hatten damals im Anschluss an unsere Aktion #ichhabnichtangezeigt Unterschriften gesammelt und an den BGH geschickt (es waren "nur" ca 2000, aber "echte" also händische, nicht online, und darin einen anderen Umgang mit der sogenannten "schutzlosen Lage" gefordert. Wir bekamen nur eine sehr herablassende Antwort, der BGH lege Gesetze nur aus (!) und mache sie nicht. Was sehr theoretisch stimmt, in Wirklichkeit aber die Rolle des Bundesgerichtshofs gerade bei der Rechtsprechung herunter spielt. Es war der BGH, der durch seine Richtlinien die Intentionen des Gesetzgebers praktisch zerstörte.
    Unseren Offenen Brief gibt es noch zu lesen.
    https://frauengegensexuellegewalt.wordpress.com/2013/07/15/unterschriftenaktion-chantal-danke/

    Die Aktion ichhabnichtangezeigt lief auch über wordpress, sie ist noch leicht zu googlen.

    AntwortenLöschen
  4. Liebe Inge Kleine,

    danke für den Link zum offenen Brief. Ja, auch das macht fassungslos. Es scheint bezüglich des Paragraphen 177 eine Situation entstanden zu sein, in der die Verantwortung als schwarzer Peter ein Mal im Kreis gereicht wird. Man deckt reihum die Karten aller Spieler auf und keiner will ihn je gesehen haben.

    Es ist für mich unbegreiflich, dass keine dieser Institutionen sagt: Ganz egal, wer nun schuld ist: Wir sind in der Lage, diese eingefahrene Situation zu ändern! Es dient allen Frauen, es bringt endlich Rechtsklarheit, es dient der Menschheit!

    Aber nicht einmal ansatzweise geschieht das. Und ich verstehe es wirklich nicht.

    Auch die Aktion ichhabenichtangezeigt kenne ich und erschaudere jedes Mal, wenn ich wieder daran denke.

    AntwortenLöschen

Da dieses Blog nicht mehr aktualisiert wird, ist die Kommentarfunktion geschlossen. Herzlichen Dank an alle, die uns ihre Anmerkungen und ihre Meinung mitgeteilt haben.

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.